Nutzungsbedingungen

Die Kreditwürdigkeit wird vom Kreditgeber oder der Bank anhand einer Reihe von Faktoren bestimmt. Der Verwaltungsstatus des Kreditnehmers. Um einen Antrag stellen zu können, müssen Sie zunächst: :

  • Über 18 Jahre alt sein
  • Einen Wohnsitz in Frankreich haben
  • Ihre Bürgerrechte genießen
  • Die Bank konzentriert sich dann auf die Kredittragfähigkeit des Kreditnehmers. Die Kredittragfähigkeit bezeichnet den maximalen Betrag, den Sie monatlich für die Rückzahlung Ihres Konsumentenkredits aufbringen können. Kurz gesagt, ermöglicht sie der Bank die Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit. Anders als die Kreditaufnahmekapazität wird die Kredittragfähigkeit anhand Ihrer Schuldenquote berechnet. Zur Erinnerung: Sie wird ermittelt, indem die Ausgaben (einschließlich laufender Kredite) durch das monatliche Einkommen geteilt und das Ergebnis mit 100 multipliziert werden. Theoretisch sollte sie 33 % oder ein Drittel des Einkommens des Kreditnehmers nicht überschreiten. Die Bank kann jedoch eine erneute Prüfung vornehmen, wenn das Einkommen und das verbleibende Einkommen des Kreditnehmers komfortabel sind. Schuldenstände von bis zu 45 % sind daher durchaus möglich. Umgekehrt gilt jedoch auch: Wenn Ihr Einkommen und Ihr verbleibendes Einkommen zu niedrig sind, kann der Kreditgeber Ihr Profil ablehnen, selbst wenn Sie deutlich unter der theoretischen Schwelle von 33 % liegen. Die Berechtigung für einen Konsumentenkredit erfordert außerdem die Einreichung eines vollständigen Antrags. Dies ermöglicht dem Kreditgeber:
  • Zur Überprüfung der Identität des Kreditnehmers;
  • Zur Feststellung seiner Zahlungsfähigkeit, wie oben beschrieben;
  • Aber auch, um bei den zuständigen Behörden sicherzustellen, dass der Kreditnehmer nicht in der Rückzahlungsfalldatei erfasst ist.
  • Der Kreditnehmer kann die Vorlage bestimmter Dokumente verweigern. In diesem Fall lehnt die Bank den Kredit jedoch systematisch ab. Belege für einen Privatkredit oder einen besicherten Kredit: Die für beide Arten von Verbraucherkrediten üblichen Belege sind:
  • Eine Fotokopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises des Kreditnehmers (und eines möglichen Mitkreditnehmers) bzw. seines Reisepasses oder Führerscheins;
  • Ein Kontoauszug (RIB);
  • Eine Fotokopie der letzten drei Gehaltsabrechnungen, wenn der Kreditnehmer angestellt ist, oder eine Fotokopie des letzten Steuerbescheids, wenn der Kreditnehmer selbstständig ist (dasselbe gilt für den Mitkreditnehmer).
  • Ein Adressnachweis, der nicht älter als drei Monate ist (z. B. Gas-, Strom- oder Internetrechnung). Bei einem besicherten Kredit muss der Kreditnehmer außerdem Belege zu seinem zukünftigen Kauf vorlegen. Zum Beispiel:
  • Eine Fotokopie des Zulassungsscheins für einen Gebrauchtwagen;
  • Eine Fotokopie des Kaufbelegs für einen Neuwagen;
  • Eine Fotokopie des Kostenvoranschlags oder Kaufbelegs für Waren im Falle von Arbeiten an ihrem Haus.
  • All diese Schritte müssen sie nicht unternehmen, wenn sie sich für die Finanzierung ihres Bedarfs mit einem Privatkredit entscheiden!
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